Der im Jahre 2012 gemeinsam vom Institut für Bildungsrecht und Bildungsforschung e.V., An-Institut an der Ruhr-Universität Bochum (IfBB), und dem Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) begründete „Deutsche Schulrechtstag“ (DSRT) lädt herzlich zu seiner nunmehr vierten Tagung nach Berlin ein.

Hatten die vorangehenden Veranstaltungen die Rechtsstellung der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler sowie schließlich der Eltern zum Gegenstand,
wendet sich der DSRT in diesem Jahr dem Thema „Inklusive Schule“ zu, nicht zuletzt mit einem Fokus auf die damit verknüpften Anforderungen an die „Organisation einer Schul- und Bildungsentwicklung“.

Die von Deutschland ratifizierte Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) verpflichtet zur Gewährleistung eines „inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen“ – ein Auftrag, dessen Umsetzung Anlass zu vielfältigen, nicht zuletzt auch rechtlichen Debatten gegeben hat. Mit den unterschiedlichen Facetten dieser Debatten wird sich der „4. Deutsche Schulrechtstag“ befassen. Am Vormittag steht die UN-BRK im Mittelpunkt, zunächst unter grundlegenden völkerrechtlichen Gesichtspunkten, sodann mit Blick auf die Umsetzung der Konvention in der Schule unter Aufnahme einer dezidiert sozialrechtlichen Perspektive.