Das Institut für Bildungsrecht und Bildungforschung e.V., An-Institut der Ruhr-Universität Bochum (IfBB), und das Deutsche Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) haben gemeinsam den „Deutschen Schulrechtstag“ begründet. Dieser fand 2012 erstmalig in Berlin statt. In diesem Jahr luden wir nun zum fünften Mal und erstmals gemeinsam mit der AG Bildungsrecht in der DGBV sowie in Kooperation mit dem WZB (Berlin) am 05. Juli 2018 nach Berlin ein. Das Thema des 5. Deutschen Schulrechtstages lautete: Verfassungsrechtliches Sonderungsverbot und Privatschulfinanzierung.

„Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet“. Dieses in Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG verbürgte Gründungs- und Betätigungsrecht „belastet“ das Grundgesetz für private Ersatzschulen in Art. 7 Abs. 4 Sätze 2-4 mit einem staatlichen Genehmigungsvorbehalt. Und die Erteilung der Genehmigung wird nicht zuletzt davon abhängig gemacht, dass „die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte (…) genügend gesichert ist“ sowie „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird“. Insbesondere bzgl. der letztgenannten Genehmigungsvoraussetzung, dem sog. Sonderungsverbot, hat sich in jüngerer Zeit eine rechtswissenschaftliche Diskussion entzündet, welche auch Wirkung auf die Schulgesetzgebung in den Bundesländern zu entfalten beginnt. Nichtsdestotrotz wird die verfassungsrechtliche Debatte um das Sonderungsverbot und zulässige Finanzierungsmodelle nicht zuletzt angesichts fehlender substanzieller (Verfassungs-)Rechtsprechung weiterhin kontrovers geführt. Nur wenige Rechtswissenschaftler haben sich geäußert und namentlich wird die rechtsmethodisch angemessene Verarbeitung bzw. rechtsdogmatische Relevanz der (im Übrigen nicht durchgängig eindeutigen bzw. unterschiedlich gedeuteten) Ergebnisse der empirischen Bildungsforschung kaum diskutiert. Der 5. Deutsche Schulrechtstag will die Diskussion insoweit bereichern. Aber nicht nur das Sonderungsverbot treibt die Schulgesetzgebung an, sondern auch verschiedene landesverfassungsgerichtliche Judikate zu landesverfassungsrechtlich fundierten Finanzierungsansprüchen von Ersatzschulen. Nach wie vor kaum in den Fokus gerückt wurde dagegen die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu grundgesetzlich fundierten Finanzierungsansprüchen von Privatschulen. Zu Unrecht, wie wir meinen; und demgemäß wird am 5. Juli 2018 auch dieses Thema aufgegriffen.